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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1991 - 16 B 23603/90   

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https://dejure.org/1991,7423
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1991 - 16 B 23603/90 (https://dejure.org/1991,7423)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.03.1991 - 16 B 23603/90 (https://dejure.org/1991,7423)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. März 1991 - 16 B 23603/90 (https://dejure.org/1991,7423)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstatungsfähigkeit von Übersetzungskosten; Kilometerpauschale; Erstattung von Parkgebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 54
  • AnwBl 1991, 592
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22

    Erstattungsfähige Kosten der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen

    Nach § 670 BGB, der gemäß § 675 Abs. 1 BGB auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag entsprechende Anwendung findet, ist der Auftraggeber, wenn der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen macht, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, zum Ersatz verpflichtet (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 15. März 1991 - 16 B 23603/90 - NVwZ-RR 1992, 54 und vom 25. Februar 2013 - 12 E 28/13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 06.03.2000 - 9 B 81.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Überprüfbarkeit des

    Die Beschwerde gibt daher auch keinen Anlaß zu weitergehenden Überlegungen, wie sich ein mittelloser Asylbewerber, der Dolmetscherkosten nicht aufbringen kann, außerhalb einer mündlichen Verhandlung vor Gericht Gehör verschaffen kann (vgl. BVerfG Kammer - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - und vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62; OVG Lüneburg, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - 11 L 6302/91 - NVwZ 1995 Beilage 4, 29; OVG Münster, Beschluß vom 15. März 1991 - 16 B 23603/90 - NVwZ-RR 1992, 54 und VG Regensburg, Beschluß vom 12. März 1997 - RN 3 K 95.32123, AuAS 1997, 156).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2014 - 12 E 854/13

    Anfall einer erstattungsfähigen Verfahrensgebühr für ein

    Gleichwohl stehen auch Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, die nach § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO "stets erstattungsfähig" sind, in jedem Fall hinsichtlich ihres Umfangs unter dem Vorbehalt der Notwendigkeit gemäß Absatz 1. vgl. in diesem Sinne: BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KSt 5.07 u. a. -, NJW 2007 2007, 3656, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Februar 2013 - 12 E 28/13 -, und vom 15. März 1991 - 16 B 23603/90 -, NVwZ-RR 1992, 54, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Auflage 2013, § 162 Rn. 10.
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